Rechtssatz RS0126110
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126110
Entscheidungsdatum
16.09.2025
Norm
ASVG §138
SchwerarbeitsV §4
UrlG §6
Rechtssatz
Zeiten des Urlaubsverbrauchs können Schwerarbeitszeiten begründen, wenn während des Urlaubs, wäre fiktiv gearbeitet worden, Schwerarbeit geleistet worden wäre. In diesem Sinn wird im Urlaubsrecht ‑ insbesondere in Bezug auf das Urlaubsentgelt (§ 6 UrlG) ‑ fingiert, was bei einer ex ante‑Sicht während des Urlaubs geschehen wäre. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er aus der Perspektive des Urlaubsbeginns verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte („fiktives Ausfallsprinzip“); dies gilt auch dann, wenn mit dem Ende des Urlaubs auch das Arbeitsverhältnis beendet wird.Zeiten des Urlaubsverbrauchs können Schwerarbeitszeiten begründen, wenn während des Urlaubs, wäre fiktiv gearbeitet worden, Schwerarbeit geleistet worden wäre. In diesem Sinn wird im Urlaubsrecht ‑ insbesondere in Bezug auf das Urlaubsentgelt (Paragraph 6, UrlG) ‑ fingiert, was bei einer ex ante‑Sicht während des Urlaubs geschehen wäre. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er aus der Perspektive des Urlaubsbeginns verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte („fiktives Ausfallsprinzip“); dies gilt auch dann, wenn mit dem Ende des Urlaubs auch das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 96/10f
Entscheidungstext OGH 27.07.2010 10 ObS 96/10f
- 10 ObS 23/16d
Entscheidungstext OGH 13.04.2016 10 ObS 23/16d
Vgl auch; Beisatz: Arbeitsunterbrechungen bleiben außer Betracht, solange die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung weiter besteht. (T1)
- 10 ObS 117/16b
Entscheidungstext OGH 20.12.2016 10 ObS 117/16b
Vgl; Beisatz: Hingegen keine fiktiven Schwerarbeitszeiten während der Tätigkeit als freigestellte Zentralbetriebsratsvorsitzende. (T2)
- 10 ObS 62/20w
Entscheidungstext OGH 26.05.2020 10 ObS 62/20w
- 10 ObS 85/20b
Entscheidungstext OGH 01.09.2020 10 ObS 85/20b
Vgl; Beisatz: Die als Zeitausgleich für Nachtdienste gewährten dienstfreien Tage sind bei der Ermittlung von Schwerarbeitsmonaten nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für den Zeitausgleich für die Erbringung der Arbeitsleistung an einem Feiertag. (T3)
- 10 ObS 98/20i
Entscheidungstext OGH 15.12.2020 10 ObS 98/20i
Vgl aber; Beisatz: Zeiten des Bezugs von Krankengeld nach § 138 ASVG können nicht als Schwerarbeitszeiten im Sinn der SchwerarbeitsV qualifiziert werden. (T4)
- 10 ObS 50/24m
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 09.07.2024 10 ObS 50/24m
vgl; Beisatz: Hier: Anwendung des fiktiven Ausfallsprinzips auf gesetzliche Feiertage - Zurückweisung mangels Präjudizialität der Rechtsfrage. (T5)
- 10 ObS 66/24i
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 13.08.2024 10 ObS 66/24i
vgl; Beisatz wie T5
- 10 ObS 25/25m
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.09.2025 10 ObS 25/25m
vgl; Beisatz: Hier: keine Anwendung des fiktiven Ausfallprinzips auf gesetzliche Feiertage. (T6)
- 10 ObS 76/25m
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 16.09.2025 10 ObS 76/25m
vgl; Beisatz wie T6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126110
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025
Dokumentnummer
JJR_20100727_OGH0002_010OBS00096_10F0000_001