Rechtssatz RS0126125
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126125
Entscheidungsdatum
08.06.2010
Rechtssatz
Werden der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und jener auf Ersatz des fiktiven Zinsertrags als Teil der geforderten Naturalrestitution (Herstellung des hypothetischen Zustands bei rechtsmäßigem Verhalten) eingeklagt, ist die Zinsforderung nicht bloß eine vom Hauptanspruch abhängige Nebenforderung, sondern ein selbständiger Anspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126125
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2010
Dokumentnummer
JJR_20100608_OGH0002_0040OB00090_10D0000_001