Rechtssatz RS0126227
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126227
Entscheidungsdatum
03.09.2010
Norm
ABGB §1093
KlGG §1
KlGG §16
Rechtssatz
Der Unterpächter, der den von ihm bewirtschafteten Kleingarten kauft, unterliegt weiterhin den Schutzbestimmungen des Kleingartengesetzes. Auf ihn kommt daher im Fall der Beendigung des Unterpachtvertrags auch die Bestimmung des § 16 Abs 1 KlGG zur Anwendung. § 1 Abs 3 KlGG stellt lediglich klar, dass der auf Eigengrund wirtschaftende Kleingärtner, der vertraglich nicht an einen Generalpächter gebunden ist, über die Bestimmungen der §§ 3 Abs 1, 15 Abs 3 und 18 leg cit hinaus vom Gesetz nicht betroffen ist.Der Unterpächter, der den von ihm bewirtschafteten Kleingarten kauft, unterliegt weiterhin den Schutzbestimmungen des Kleingartengesetzes. Auf ihn kommt daher im Fall der Beendigung des Unterpachtvertrags auch die Bestimmung des Paragraph 16, Absatz eins, KlGG zur Anwendung. Paragraph eins, Absatz 3, KlGG stellt lediglich klar, dass der auf Eigengrund wirtschaftende Kleingärtner, der vertraglich nicht an einen Generalpächter gebunden ist, über die Bestimmungen der Paragraphen 3, Absatz eins, 15, Absatz 3 und 18 leg cit hinaus vom Gesetz nicht betroffen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126227
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20100903_OGH0002_0090OB00095_09Z0000_001