Rechtssatz RS0126321
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126321
Entscheidungsdatum
21.10.2010
Rechtssatz
Es fehlen zureichende Gründe für eine teleologische Reduktion des § 35 Abs 2 WEG 2002 im Sinne der Zulässigkeit der Zivilteilung (nur) der schlichten Miteigentumsanteile im Mischhaus ohne vorheriges Erlöschen bestehenden Wohnungseigentums.Es fehlen zureichende Gründe für eine teleologische Reduktion des Paragraph 35, Absatz 2, WEG 2002 im Sinne der Zulässigkeit der Zivilteilung (nur) der schlichten Miteigentumsanteile im Mischhaus ohne vorheriges Erlöschen bestehenden Wohnungseigentums.
Schlagworte
Bem: Zur teleologischen Reduktion im Hinblick auf die Realteilung durch weitere Wohnungseigentumsbegründung siehe RS0121971.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126321
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20101021_OGH0002_0050OB00094_10Z0000_001