Rechtssatz RS0126338
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126338
Entscheidungsdatum
03.09.2010
Norm
Allgem Vertragsbedingungen für Leasingverträge
Rechtssatz
Für den (wirksam) vereinbarten Auflösungstatbestand der „Aufgabe des Unternehmens“ in Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leasingverträge kommt es auf die Einstellung der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit, die zur Erreichung des Unternehmenszwecks typischerweise ausgeübt wird, hier also auf die Aufgabe der anwaltlichen Vertretungstätigkeit infolge Verzichts auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126338
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2011
Dokumentnummer
JJR_20100903_OGH0002_0090OB00052_10B0000_001