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Rechtssatz RS0126531

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0126531

Geschäftszahl

9ObA109/10k

Entscheidungsdatum

22.12.2010

Norm

KollV für die Angestellten der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §34 Abs2

Rechtssatz

Die „Erhöhung“ der gesetzlichen Abfertigung in Paragraph 34, Absatz 2, des Kollektivvertrags für Angestellte der Versicherungsunternehmen – Innendienst (KVI) bezieht sich auf das zeitliche Ausmaß der gesetzlichen Abfertigung. Die Erhöhung des gesetzlichen Ausmaßes der Abfertigung um 50 %, 100 % oder 150 % bedeutet, dass sich bei einem gesetzlichen Ausmaß der Abfertigung von 12 Monaten der abgedeckte Abfertigungszeitraum auf 18 Monate, 24 Monate oder 30 Monate erhöht. Erst nach Ermittlung dieser Zeitkomponente, also des Zeitraums, für den die Abfertigung (idR nach der Anzahl der Monatsentgelte) geleistet wird, hat die Berechnung der Höhe der Abfertigung unter Heranziehung der konkreten Bemessungsgrundlage zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126531

Im RIS seit

02.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2011

Dokumentnummer

JJR_20101222_OGH0002_009OBA00109_10K0000_001