Rechtssatz RS0126535
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126535
Geschäftszahl
10ObS175/10y
Entscheidungsdatum
21.12.2010
Rechtssatz
Die Schwerversehrteneigenschaft setzt einen weiterhin bestehenden Anspruch auf eine oder mehrere Versehrtenrenten in Höhe von insgesamt mindestens 50 vH voraus (hier: Wegfall der Schwerversehrteneigenschaft durch Abfindung der Betriebsrente nach § 148j Abs 2 BSVG).Die Schwerversehrteneigenschaft setzt einen weiterhin bestehenden Anspruch auf eine oder mehrere Versehrtenrenten in Höhe von insgesamt mindestens 50 vH voraus (hier: Wegfall der Schwerversehrteneigenschaft durch Abfindung der Betriebsrente nach Paragraph 148 j, Absatz 2, BSVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126535
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013
Dokumentnummer
JJR_20101221_OGH0002_010OBS00175_10Y0000_001