Rechtssatz RS0126545
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126545
Entscheidungsdatum
22.12.2010
Rechtssatz
Im Fall eines Ausspruchs des Gerichts, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist, ist der dadurch belastete Ehegatte verpflichtet, den anderen Ehegatten schad- und klaglos zu halten, wenn dieser vom Gläubiger in Anspruch genommen wird. Im Außenverhältnis bleibt die Frage der Schuldentragung durch einen solchen Ausspruch unberührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126545
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013
Dokumentnummer
JJR_20101222_OGH0002_0020OB00025_10F0000_002