Ist Art 102 AEUV dahin auszulegen, dass die Grundsätze der Entscheidungen vom 6. 4. 1995, Rs C‑241/91 und C-242/91, Magill TV Guide, und Rs C-418/01, I.M.S. Health, („Essential-Facilities-Doktrin“) auch anzuwenden sind, wenn es keinen „vorgelagerten Markt“ gibt, weil die geschützten Daten im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit gesammelt und in einer Datenbank (Firmenbuch) gespeichert werden?Ist Artikel 102, AEUV dahin auszulegen, dass die Grundsätze der Entscheidungen vom 6. 4. 1995, Rs C‑241/91 und C-242/91, Magill TV Guide, und Rs C-418/01, römisch eins.M.S. Health, („Essential-Facilities-Doktrin“) auch anzuwenden sind, wenn es keinen „vorgelagerten Markt“ gibt, weil die geschützten Daten im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit gesammelt und in einer Datenbank (Firmenbuch) gespeichert werden?