Rechtssatz RS0126572
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126572
Entscheidungsdatum
22.12.2010
Rechtssatz
Eine gefestigte Verkehrssitte ist auch im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB zu berücksichtigen, sofern sie mit Treu und Glauben und der berechtigten Bewertung der im Spiel befindlichen Interessen zu vereinbaren ist.Eine gefestigte Verkehrssitte ist auch im Rahmen der Inhaltskontrolle nach Paragraph 879, Absatz 3, ABGB zu berücksichtigen, sofern sie mit Treu und Glauben und der berechtigten Bewertung der im Spiel befindlichen Interessen zu vereinbaren ist.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 73/10i
Entscheidungstext OGH 22.12.2010 2 Ob 73/10i
Bem: Vgl 2 Ob 137/08y. (T1)
Beisatz: Ein Abgehen hievon ist nur dann zulässig, wenn es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. (T2)
Beisatz: Hier: Frage der Haustierhaltung in (Miet-)Wohnungen. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126572
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2011
Dokumentnummer
JJR_20101222_OGH0002_0020OB00073_10I0000_004