Rechtssatz RS0126601
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126601
Entscheidungsdatum
09.02.2011
Rechtssatz
Massive bauliche Eingriffe und konzeptive Umgestaltungen im Sinn einer Revitalisierung und Neunutzung eines ganzen historischen Gebäudekomplexes auf der Basis eines zwischen der Liegenschaftseigentümerin, der Betriebsgesellschaft und der mietenden Gebietskörperschaft begründeten besonderen wirtschaftlichen Finanzierungs‑ und Betriebskonzepts stellt ‑ qualitativ ‑ einen so weitreichenden Eingriff in das Gesamtobjekt dar, dass als Folge daraus resultierende Änderungen im Inneren einzelner Mietgegenstände keinen dem § 17 Abs 2 letzter Satz MRG zugänglichen Anwendungsfall mehr darstellen.Massive bauliche Eingriffe und konzeptive Umgestaltungen im Sinn einer Revitalisierung und Neunutzung eines ganzen historischen Gebäudekomplexes auf der Basis eines zwischen der Liegenschaftseigentümerin, der Betriebsgesellschaft und der mietenden Gebietskörperschaft begründeten besonderen wirtschaftlichen Finanzierungs‑ und Betriebskonzepts stellt ‑ qualitativ ‑ einen so weitreichenden Eingriff in das Gesamtobjekt dar, dass als Folge daraus resultierende Änderungen im Inneren einzelner Mietgegenstände keinen dem Paragraph 17, Absatz 2, letzter Satz MRG zugänglichen Anwendungsfall mehr darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126601
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2013
Dokumentnummer
JJR_20110209_OGH0002_0050OB00154_10Y0000_001