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Rechtssatz RS0126606

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0126606

Geschäftszahl

9ObA121/10z

Entscheidungsdatum

28.02.2011

Norm

AngG §8
AngG §23
EFZG §3
UrlG §6

Rechtssatz

Führt man sich den Sinn des Entgeltfortzahlungsprinzips, Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsverhinderung wirtschaftlich nicht zu benachteiligen, vor Augen, so sind generell solche Sachleistungen von der Entgeltfortzahlung auszunehmen, die ihrer Natur nach derart eng und untrennbar mit der Erbringung der aktiven Arbeitsleistung am Arbeitsplatz verbunden sind, dass sie ohne Arbeitsleistung nicht widmungsgemäß konsumiert werden könnten und ihre Weitergewährung während einer Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers nach dem mit ihnen verbundenen Zweck ins Leere ginge.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 121/10z
    Entscheidungstext OGH 28.02.2011 9 ObA 121/10z
    Beisatz: Hier: ISd § 3 Abs 1 Z 17 EStG 1988 steuerbegünstigte Essensgutscheine. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126606

Im RIS seit

26.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2011

Dokumentnummer

JJR_20110228_OGH0002_009OBA00121_10Z0000_001