Rechtssatz RS0126657
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126657
Entscheidungsdatum
22.03.2011
Rechtssatz
"Altmasseforderungen", mit deren Befriedigung nach § 124a KO (IO) innezuhalten ist, können mit Leistungsklage geltend gemacht werden. Ein Unterlaufen der Verteilungsgrundsätze des § 47 Abs 2 IO durch vorpreschende Massegläubiger wird durch die gesetzliche Exekutionssperre hintangehalten."Altmasseforderungen", mit deren Befriedigung nach Paragraph 124 a, KO (IO) innezuhalten ist, können mit Leistungsklage geltend gemacht werden. Ein Unterlaufen der Verteilungsgrundsätze des Paragraph 47, Absatz 2, IO durch vorpreschende Massegläubiger wird durch die gesetzliche Exekutionssperre hintangehalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126657
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2013
Dokumentnummer
JJR_20110322_OGH0002_0080OB00116_10G0000_001