Rechtssatz RS0126695
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126695
Entscheidungsdatum
30.03.2011
Norm
KollV der Handelsangestellten Österreichs - GehaltsO AbschnB
Rechtssatz
Punkt d) der KollV-Bestimmungen über die Weihnachtsremuneration ist so auszulegen, dass davon nicht nur Arbeitnehmer umfasst sind, die bei Fälligkeit der Weihnachtsremuneration in Teilzeitarbeit stehen, sondern auch solche, die während des Jahres von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt gewechselt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126695
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2011
Dokumentnummer
JJR_20110330_OGH0002_009OBA00085_10F0000_001