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Rechtssatz RS0126747

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0126747

Geschäftszahl

8ObA14/10g

Entscheidungsdatum

26.04.2011

Rechtssatz

Das Bestehen eines insolvenzrechtlichen Absonderungsrechts hängt von der eindeutigen Bestimmbarkeit der Sondermasse und ihrer Trennung vom übrigen Vermögen des Schuldners ab. Die Sicherung der Arbeitnehmeransprüche als Sondermasseforderung kann nur Wertpapiere erfassen, die eindeutig für diesen Zweck bestimmt und tatsächlich vorhanden sind; es ist keine fiktive Sondermasse zu bilden. Ein rechtswidriges Unterbleiben oder eine verbotswidrige Verringerung der Wertpapierdeckung nach Paragraph 11, BPG wirkt sich daher im Insolvenzfall zu Lasten der Absonderungsansprüche der Betriebspensionsberechtigten aus.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 14/10g
    Entscheidungstext OGH 26.04.2011 8 ObA 14/10g
    Veröff: SZ 2011/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126747

Im RIS seit

09.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013

Dokumentnummer

JJR_20110426_OGH0002_008OBA00014_10G0000_003