Rechtssatz RS0126749
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126749
Entscheidungsdatum
22.03.2011
Rechtssatz
Bei Insolvenz des Veräußerers nach einem Betriebsübergang bestehen keine Ansprüche auf Insolvenz‑Entgelt. Hingegen bestehen Ansprüche auf Insolvenz Entgelt bei Insolvenz des Erwerbers und nunmehrigen Arbeitgebers, ohne dass darauf abzustellen wäre, ob der Veräußerer insolvent ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126749
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013
Dokumentnummer
JJR_20110322_OGH0002_008OBS00009_10X0000_001