Rechtssatz RS0126996
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126996
Entscheidungsdatum
28.04.2011
Rechtssatz
Begehrt der Geschädigte einen Vorschuss auf Heilbehandlungskosten, muss er darlegen, welche konkrete Behandlung durch den bestehenden Zustand in naher Zukunft indiziert ist. Eine spätere Verschlechterung, auch wenn sie mit Sicherheit eintritt, reicht nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126996
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2011
Dokumentnummer
JJR_20110428_OGH0002_0010OB00048_11G0000_001