Rechtssatz RS0127055
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127055
Entscheidungsdatum
29.06.2011
Rechtssatz
Nach § 14 Abs 4 oö SHG hat Sozialhilfearbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stattzufinden. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Antrags auf Gewährung von Sozialhilfearbeit begründet und wird dieses nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sozialhilfearbeit gestaltet, so findet dieses in § 14 oö SHG seine Rechtsgrundlage.Nach Paragraph 14, Absatz 4, oö SHG hat Sozialhilfearbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stattzufinden. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Antrags auf Gewährung von Sozialhilfearbeit begründet und wird dieses nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sozialhilfearbeit gestaltet, so findet dieses in Paragraph 14, oö SHG seine Rechtsgrundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127055
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2011
Dokumentnummer
JJR_20110629_OGH0002_008OBA00041_11D0000_001