Rechtssatz RS0127083
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127083
Entscheidungsdatum
18.06.2015
Rechtssatz
ASVG §144 Abs3:
Ist ein Patient nicht krankenversichert, oder handelt es sich um einen Asylierungsfall iSd § 144 Abs 3 ASVG, weil die Unterbringung überwiegend öffentlichen Interessen der Gefahrenabwehr und nicht den Behandlungsinteressen des untergebrachten Patienten dient, sind die Kosten der Unterbringung nicht vom Krankenversicherungsträger zu tragen.Ist ein Patient nicht krankenversichert, oder handelt es sich um einen Asylierungsfall iSd Paragraph 144, Absatz 3, ASVG, weil die Unterbringung überwiegend öffentlichen Interessen der Gefahrenabwehr und nicht den Behandlungsinteressen des untergebrachten Patienten dient, sind die Kosten der Unterbringung nicht vom Krankenversicherungsträger zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0127083
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2023
Dokumentnummer
JJR_20010721_OGH0002_010OBS00050_11T0000_002