Rechtssatz RS0127107
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127107
Entscheidungsdatum
29.05.2012
Rechtssatz
Um dem Schutzzweck des § 18 Abs 7 HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten, sondern auch ein verbindliches Angebot über die Konditionen zu erstatten, unter denen sie der Gekündigte auf Dauer bewohnen kann.Um dem Schutzzweck des Paragraph 18, Absatz 7, HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten, sondern auch ein verbindliches Angebot über die Konditionen zu erstatten, unter denen sie der Gekündigte auf Dauer bewohnen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127107
Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013
Dokumentnummer
JJR_20110727_OGH0002_009OBA00089_11W0000_001