Rechtssatz RS0127112
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127112
Entscheidungsdatum
09.08.2011
Rechtssatz
Eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung eines Werks liegt schon dann vor, wenn eine sinnliche Werkwiedergabe dadurch möglich ist, dass ein auf eine Website eingestelltes Lichtbild, auf dem das mitabgebildete Werk infolge seiner geringen Größe zunächst nicht zu erkennen ist, mittels „Mausklick“ vergrößert dargestellt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127112
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20110809_OGH0002_0040OB00101_11Y0000_001