Rechtssatz RS0127132
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127132
Entscheidungsdatum
21.02.2024
Rechtssatz
Nach § 65 Abs 4 Satz 2 AktG ist ein schuldrechtliches Geschäft über den Erwerb eigener Aktien unter anderem rechtsunwirksam, soweit der Erwerb gegen § 65 Abs 2 AktG verstößt. Das Geschäft ist in einem solchen Fall nichtig, die noch offenen Leistungspflichten aus dem Titelgeschäft können nicht durchgesetzt werden.Nach Paragraph 65, Absatz 4, Satz 2 AktG ist ein schuldrechtliches Geschäft über den Erwerb eigener Aktien unter anderem rechtsunwirksam, soweit der Erwerb gegen Paragraph 65, Absatz 2, AktG verstößt. Das Geschäft ist in einem solchen Fall nichtig, die noch offenen Leistungspflichten aus dem Titelgeschäft können nicht durchgesetzt werden.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 33/11p
Entscheidungstext OGH 18.07.2011 6 Ob 33/11p
Beisatz: Hier: Erwerb eigener Aktien durch Ausübung einer Put‑Option. (T1); Veröff: SZ 2011/92
- 6 Ob 42/23d
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.02.2024 6 Ob 42/23d
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127132
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2024
Dokumentnummer
JJR_20110718_OGH0002_0060OB00033_11P0000_001