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Rechtssatz RS0127133×

Rechtssatz RS0127133

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0127133

Geschäftszahl

6Ob33/11p

Entscheidungsdatum

18.07.2011

Rechtssatz

Der Erwerb von Put-Optionen, bei denen die Gesellschaft Stillhalterin ist und daher über den Aktienerwerb nicht mehr die Kontrolle hat, fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Paragraph 65, AktG. Die Ausgabe von Put-Optionen auf eigene Aktien der Gesellschaft ist daher nur zulässig, sofern die Voraussetzungen des Paragraph 65, AktG bereits im Zeitpunkt der Ausgabe der Optionen durch die Gesellschaft erfüllt sind, wobei ein Verstoß gegen das Gebot der Einlagenrückgewähr jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn der vereinbarte Kaufpreis über den Börsekurs der Aktie hinausgeht und dieser (höhere) Kaufpreis nicht durch zusätzliche Vorteile für die Gesellschaft gerechtfertigt ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 33/11p
    Entscheidungstext OGH 18.07.2011 6 Ob 33/11p
    Beisatz: Auch die Konstruktion einer Put-Option samt Recht zum Cash Settlement (= Put-Option, die die Gesellschaft bei Ausübung nach ihrer Wahl auch durch Zahlung in Geld erfüllen kann [Barausgleich]) ist vom Verbot der Einlagenrückgewähr erfasst. (T1); Veröff: SZ 2011/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127133

Im RIS seit

18.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2013

Dokumentnummer

JJR_20110718_OGH0002_0060OB00033_11P0000_002