Rechtssatz RS0127154
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127154
Entscheidungsdatum
30.05.2011
Rechtssatz
Die Integration des Kindes in seiner neuen Familie ist ebensowenig ein Besuchshindernis, wie sein dauernder Aufenthalt im Ausland, mag dieser die Ausübung des Besuchsrechts unter Umständen auch erheblich erschweren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127154
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2011
Dokumentnummer
JJR_20110530_OGH0002_0020OB00019_11Z0000_002