Rechtssatz RS0127188
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127188
Entscheidungsdatum
28.06.2016
Rechtssatz
Für den Schutzbereich des IESG ist die Absicht des Arbeitnehmers maßgebend, ein über den bloßen Aufwandsersatz hinausgehendes Entgelt für die Bestreitung des Lebensunterhalts zu erzielen. So wie ein atypisch gestaltetes Arbeitsverhältnis nicht in den Schutzbereich des IESG fällt, gilt dies auch für eine bloße Aufwandsersatzregelung im Verhältnis zu einem sogar weisungsbefugten (insolventen) Dritten, mit der nicht Zwecke der Existenzsicherung verfolgt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127188
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2016
Dokumentnummer
JJR_20110830_OGH0002_008OBS00013_11M0000_001