Rechtssatz RS0127271
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127271
Entscheidungsdatum
09.11.2011
Rechtssatz
Das Eindringen von Katzen auf das Nachbargrundstück ist nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen. Es berechtigt daher dessen Eigentümer nur unter den Voraussetzungen der Ortsunüblichkeit und Wesentlichkeit des Eingriffs zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.Das Eindringen von Katzen auf das Nachbargrundstück ist nach Paragraph 364, Absatz 2, ABGB zu beurteilen. Es berechtigt daher dessen Eigentümer nur unter den Voraussetzungen der Ortsunüblichkeit und Wesentlichkeit des Eingriffs zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 138/11x
Entscheidungstext OGH 09.11.2011 5 Ob 138/11x
Bem: Mit Darstellung von Lehre und Rechtsprechung. (T1)
Bem: Korrektur des RS-Textes (Ortsunüblichkeit) im Sinn der Entscheidung im Februar 2012 (T1a)
Veröff: SZ 2011/132
Schlagworte
Immission, Ortsunüblichkeit, Wesentlichkeit; Katze
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127271
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20111109_OGH0002_0050OB00138_11X0000_001