Rechtssatz RS0127291
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127291
Entscheidungsdatum
27.07.2017
Rechtssatz
Verwerten ehemalige Mitarbeiter Unterlagen, die sie nach einem „inneren Frontwechsel“ von ihrem ehemaligen Arbeitgeber mitgenommen haben, so steht einem Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der darin enthaltenen Informationen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegen, wenn diese Informationen der Allgemeinheit – etwa als Stand der Technik – zur Verfügung standen und daher auch auf eine nicht unlautere Weise erlangt werden konnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127291
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2017
Dokumentnummer
JJR_20110920_OGH0002_0040OB00012_11K0000_001