Rechtssatz RS0127294
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127294
Entscheidungsdatum
20.09.2011
Rechtssatz
Bei der Verkleinerung von Bildern zu Vorschaubildern ("Thumbnails") durch von Suchmaschinen ausgelöste Programmbefehle an Browser der Nutzer liegt mangels Bearbeiter keine Bearbeitung im Sinn des § 5 UrhG vor.Bei der Verkleinerung von Bildern zu Vorschaubildern ("Thumbnails") durch von Suchmaschinen ausgelöste Programmbefehle an Browser der Nutzer liegt mangels Bearbeiter keine Bearbeitung im Sinn des Paragraph 5, UrhG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127294
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20110920_OGH0002_0040OB00105_11M0000_001