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Rechtssatz RS0127356

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0127356

Geschäftszahl

10ObS109/11v

Entscheidungsdatum

08.11.2011

Rechtssatz

Nur Sachverhaltsänderungen, die nach Erlassung des mit der ersten Klage bekämpften Bescheids während des darüber anhängigen gerichtlichen Verfahrens eingetreten sind, berechtigen den Versicherungsträger in diesem Stadium wegen Änderung der Verhältnisse einen neuen Bescheid zu erlassen. Da im vorliegenden Fall eine die verfügte Herabsetzung der Ausgleichszulage rechtfertigende (nachträglich eingetretene) Änderung der Sachlage nicht verwirklicht ist, ist die Bindungswirkung der (insoweit weiter wirkenden) Vorentscheidung zu beachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127356

Im RIS seit

20.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2012

Dokumentnummer

JJR_20111108_OGH0002_010OBS00109_11V0000_001