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Rechtssatz RS0127590×

Rechtssatz RS0127590

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0127590

Geschäftszahl

EO § 156

Entscheidungsdatum

16.03.2012

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 156, EO

  römisch eins) Allgemein, Inhalt und Zweck der Vorschrift, Prozessuales

  römisch zwei) Eigentumserwerb durch den Ersteher

      A) Rechtsnatur des Zuschlags

      B) Zeitpunkt des Zuschlags

      C) Umfang und Wirksamkeit des Zuschlags

      D) Grundstücksgrenzen

      E) Klage-, Antrags- und Geschäftsführungslegitimation des Erstehers

      F) Wohnungseigentum

römisch drei) Übergang von Gefahr, Früchten, Einkünften und Lasten

      A) Übergang der Gefahr

      B) Übergang der Früchte und Einkünfte

      C) Übergang der Lasten

      D) Übergang der Versicherungsverträge (dzt. keine RS)

römisch vier) Eintritt des Erstehers in schuldrechtliche Positionen des Verpflichteten

      A) Bestandverträge (ABGB und MRG)

      B) Schutz der Pfandgläubiger und des Erstehers vor die Exekution erschwerenden

          Bestandverträgen (ABGB und MRG)

      C) Schutz der Pfandgläubiger und des Erstehers vor sonstigen Benutzungsverhältnissen

          (Wohnrechte, Fruchtnießung, Ausgedinge, Wegerechte etc.)

      D) Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit einem Nachbargrund

      E) Ansprüche des Erstehers wegen Änderung der Verhältnisse

      F) Ansprüche des Verpflichteten

 römisch fünf) Zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher, Rechte des Erstehers

     bei Verletzung seines Räumungsanspruchs

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127590

Im RIS seit

16.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2014

Dokumentnummer

JJR_20120316_OGH0002_0000EO00156_1200000_001