Rechtssatz RS0127600
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127600
Entscheidungsdatum
14.02.2012
Rechtssatz
Ob ein bestimmtes Straßenstück im Ortsgebiet liegt oder nicht, hängt nicht von subjektiven Umständen ab, sondern ist objektiv danach zu beurteilen, ob die Straße Teil des Straßennetzes innerhalb eines so gekennzeichneten (flächigen) Ortsgebiets ist, was an der Verbauung des Gebiets, nicht aber an der Widmung, zB in Bau‑ oder Grünland, zu messen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127600
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2012
Dokumentnummer
JJR_20120214_OGH0002_0020OB00225_11V0000_001