Rechtssatz RS0127615
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127615
Entscheidungsdatum
22.12.2011
Rechtssatz
Hat der Kläger als vom Eigentümer beauftragter Pkw-Reparateur ohne Verletzung seiner nebenvertraglichen Verwahrungspflicht als Werkunternehmer eine zulässige Probefahrt vorgenommen, auf der es aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten zu einem Unfall gekommen ist, so besteht ungeachtet dessen, dass der Kläger gerichtlich zur Ersatzleistung an den Fahrzeugeigentümer verhalten wurde, keine Solidarhaftung von Kläger und Beklagten gegenüber dem Eigentümer des vom Kläger gelenkten Fahrzeugs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127615
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2012
Dokumentnummer
JJR_20111222_OGH0002_0020OB00156_11X0000_001