Rechtssatz RS0127718
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127718
Entscheidungsdatum
25.06.2020
Rechtssatz
Auch die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zu Gunsten schlichter Miteigentümer ist als tauglicher Gegenstand für eine Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002 zu sehen, weil diese nicht nur den Schutz des Erwerbs des Mindestanteils, sondern auch des darüber hinausgehenden Erwerbs des Wohnungseigentums als beschränktes dingliches Nutzungs‑ und Verfügungsrecht bezweckt.Auch die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zu Gunsten schlichter Miteigentümer ist als tauglicher Gegenstand für eine Anmerkung nach Paragraph 40, Absatz 2, WEG 2002 zu sehen, weil diese nicht nur den Schutz des Erwerbs des Mindestanteils, sondern auch des darüber hinausgehenden Erwerbs des Wohnungseigentums als beschränktes dingliches Nutzungs‑ und Verfügungsrecht bezweckt.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 11/12t
Entscheidungstext OGH 23.03.2012 1 Ob 11/12t
- 5 Ob 92/15p
Entscheidungstext OGH 25.09.2015 5 Ob 92/15p
- 6 Ob 171/19v
Entscheidungstext OGH 25.06.2020 6 Ob 171/19v
Beisatz: Hier: BTVG (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127718
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2020
Dokumentnummer
JJR_20120323_OGH0002_0010OB00011_12T0000_001