Rechtssatz RS0127876
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127876
Entscheidungsdatum
16.05.2012
Rechtssatz
Ein auf einer Liegenschaft errichteter Garagenbau ist ein Objekt wie die anderen Bauten, auch wenn daran nur die Zubehörwohnungseigentümer benützungsberechtigt sind. Dieser Umstand ist nicht als „erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit“ iSd § 32 Abs 5 WEG zu qualifizieren.Ein auf einer Liegenschaft errichteter Garagenbau ist ein Objekt wie die anderen Bauten, auch wenn daran nur die Zubehörwohnungseigentümer benützungsberechtigt sind. Dieser Umstand ist nicht als „erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit“ iSd Paragraph 32, Absatz 5, WEG zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127876
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2012
Dokumentnummer
JJR_20120516_OGH0002_0050OB00075_12H0000_001