Rechtssatz RS0127995
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127995
Entscheidungsdatum
12.06.2012
Rechtssatz
Der Rechnungslegungsanspruch gegen einen verwaltenden Miteigentümer ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen. Er hängt nicht davon ab, ob die damit begehrten Informationen auch auf anderem Weg erlangt werden könnten, und bezieht sich grundsätzlich auf die Erträge und Aufwendungen der gesamten gemeinschaftlichen Sache.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127995
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2012
Dokumentnummer
JJR_20120612_OGH0002_0040OB00075_12A0000_001