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Rechtssatz RS0128128

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128128

Geschäftszahl

4Ob59/12y

Entscheidungsdatum

12.06.2012

Rechtssatz

Der vom Gesetz sehr eng umschriebene Ausnahmetatbestand des Paragraph 284, ABGB erfordert die Gefahr eines dauerhaften körperlichen Leidens der behinderten Person, die durch den Eintritt einer Schwangerschaft hervorgerufen werden muss; darüber hinaus darf die Schwangerschaft nicht auf andere Weise mit ausreichender Sicherheit verhindert werden können.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 59/12y
    Entscheidungstext OGH 12.06.2012 4 Ob 59/12y
    Beisatz: § 284 ABGB übernimmt für das Sachwalterrecht das „zivilrechtliche Verbot“ der fremdbestimmten Sterilisation des § 146d ABGB bei Minderjährigen. Im Gegensatz zu Minderjährigen kann eine insoweit einsichts‑ und urteilsfähige behinderte Person selbst sehr wohl einwilligen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128128

Im RIS seit

03.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2012

Dokumentnummer

JJR_20120612_OGH0002_0040OB00059_12Y0000_001