Rechtssatz RS0128142
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128142
Entscheidungsdatum
24.07.2012
Rechtssatz
Gewährt ein Gericht entgegen § 209 ASVG eine Versehrten-Dauerrente nur befristet und erwächst diese Entscheidung in Rechtskraft, so liegt darin keine automatische Abweisung des Anspruchs hinsichtlich des daran anschließenden Zeitraums. Der Erfolg einer neuerlichen Antragstellung ist daher nicht an die Änderungsbedingungen des § 183 ASVG gebunden.Gewährt ein Gericht entgegen Paragraph 209, ASVG eine Versehrten-Dauerrente nur befristet und erwächst diese Entscheidung in Rechtskraft, so liegt darin keine automatische Abweisung des Anspruchs hinsichtlich des daran anschließenden Zeitraums. Der Erfolg einer neuerlichen Antragstellung ist daher nicht an die Änderungsbedingungen des Paragraph 183, ASVG gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128142
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2012
Dokumentnummer
JJR_20120724_OGH0002_010OBS00099_12Z0000_001