Rechtssatz RS0128191
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128191
Entscheidungsdatum
02.10.2012
Rechtssatz
Nichtigkeit kann auch bei Abweisung eines Antrags vorliegen, der erkennbar darauf abzielte, einen auf Verletzung des § 166 Abs 1 Z 2 StPO gegründeten Widerspruch gegen die Vorführung des Protokolls über die Vernehmung des Beschwerdeführers als Beschuldigten vorzubereiten.Nichtigkeit kann auch bei Abweisung eines Antrags vorliegen, der erkennbar darauf abzielte, einen auf Verletzung des Paragraph 166, Absatz eins, Ziffer 2, StPO gegründeten Widerspruch gegen die Vorführung des Protokolls über die Vernehmung des Beschwerdeführers als Beschuldigten vorzubereiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128191
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2012
Dokumentnummer
JJR_20121002_OGH0002_0170OS00003_12P0000_001