Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0128269×

Rechtssatz RS0128269

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128269

Geschäftszahl

8ObS8/12b

Entscheidungsdatum

13.09.2012

Norm

GewO §39
IESG §1

Rechtssatz

Durch Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die IESG‑Sicherung sind auch gewerberechtliche Geschäftsführer anspruchsberechtigt, sofern sie dauerhafte Dienstleistungen erbringen. Im Zusammenhang mit den Anforderungen des Paragraph 39, GewO 1994 ist maßgebend, ob eine nach den Verhältnissen im Betrieb inhaltlich und zeitlich ausreichende Tätigkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer vorliegt. Nichtigkeitssanktion für das Vertragsverhältnis besteht grundsätzlich nur dann, wenn das Fehlen einer gewerberechtlichen Befugnis durch ein vorgetäuschtes Dienstverhältnis umgangen werden soll.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 8/12b
    Entscheidungstext OGH 13.09.2012 8 ObS 8/12b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128269

Im RIS seit

02.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2013

Dokumentnummer

JJR_20120913_OGH0002_008OBS00008_12B0000_001