Rechtssatz RS0128312
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128312
Entscheidungsdatum
23.10.2012
Rechtssatz
Bei einem Wertpapierdepot mit Einzelverfügungsberechtigung ("Oder-Konto") kann ein einzelner Depotinhaber wirksam auch dahin verfügen, dass er die im Depot erliegenden Wertpapiere verpfändet. Der Hinweis des Verpfänders, dass diese Papiere nur im Eigentum eines Hinterlegers stehen, hindert für sich ohne das Hinzutreten einer besonderen Verdachtslage (hier zu verneinen: Mutter und Sohn sind Hinterleger, eine Verfügungsbeschränkung wurde nicht ausgesprochen) die wirksame Verpfändung durch den anderen Hinterleger nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128312
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20121023_OGH0002_0100OB00030_12B0000_001