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Rechtssatz RS0128402

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128402

Geschäftszahl

8ObA72/12i

Entscheidungsdatum

27.11.2012

Norm

KollV für Angestellte von Architekten und Ingenieurkonsulenten §15
KollV für Angestellte von Architekten und Ingenieurkonsulenten §18

Rechtssatz

Für die Einstufung nach dem Kollektivvertrag für Angestellte von Architekten und Ingenieurkonsulenten sind nach den Paragraphen 15 und 18 leg cit die Einstufungsmerkmale der vorwiegend ausgeübten Tätigkeit und der fachlichen Ausbildung (Schulbildung bzw Berufsausbildung samt Prüfung), die in bestimmten Fällen durch eine entsprechende Praxis ersetzt werden kann, maßgebend. Die bei der Beschäftigungsgruppe 4 erwähnten theoretischen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen beziehen sich auf das Merkmal der Ausbildung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128402

Im RIS seit

29.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2013

Dokumentnummer

JJR_20121127_OGH0002_008OBA00072_12I0000_001