Rechtssatz RS0128404
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128404
Entscheidungsdatum
19.09.2024
Rechtssatz
Der von § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG verfolgte Zweck des Schutzes der arbeitsrechtlichen Stellung des Arbeitnehmers bezieht sich nur auf den Schutz des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Das Bestreben des Arbeitnehmers, nicht gekündigt zu werden, stellt aber angesichts der im österreichischen Arbeitsrecht geltenden Kündigungsfreiheit keinen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis dar, der durch § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG geschützt ist. Der Arbeitgeber stellt daher mit einer Eventualkündigung für den Fall des Erfolgs der Anfechtung der ersten Kündigung nicht einen offenbar nicht unberechtigten Anspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis in Frage.Der von Paragraph 105, Absatz 3, Ziffer eins, Litera i, ArbVG verfolgte Zweck des Schutzes der arbeitsrechtlichen Stellung des Arbeitnehmers bezieht sich nur auf den Schutz des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Das Bestreben des Arbeitnehmers, nicht gekündigt zu werden, stellt aber angesichts der im österreichischen Arbeitsrecht geltenden Kündigungsfreiheit keinen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis dar, der durch Paragraph 105, Absatz 3, Ziffer eins, Litera i, ArbVG geschützt ist. Der Arbeitgeber stellt daher mit einer Eventualkündigung für den Fall des Erfolgs der Anfechtung der ersten Kündigung nicht einen offenbar nicht unberechtigten Anspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis in Frage.
Entscheidungstexte
- 8 ObA 63/12s
Entscheidungstext OGH 27.11.2012 8 ObA 63/12s
- 8 ObA 14/18v
Entscheidungstext OGH 29.05.2018 8 ObA 14/18v
Auch
- 9 ObA 64/18d
Entscheidungstext OGH 30.08.2018 9 ObA 64/18d
Auch; Beisatz: Einschränkend zu einer auf Motivkündigungsanfechtung gestützten Entlassung. (T1)
- 9 ObA 67/24d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.09.2024 9 ObA 67/24d
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128404
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2024
Dokumentnummer
JJR_20121127_OGH0002_008OBA00063_12S0000_001