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Rechtssatz RS0128459×

Rechtssatz RS0128459

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128459

Geschäftszahl

2Ob161/12h

Entscheidungsdatum

20.09.2012

Rechtssatz

Der Seelenschmerz über den Verlust mehrerer naher Angehöriger lässt sich nicht in Anteile zerlegen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 161/12h
    Entscheidungstext OGH 20.09.2012 2 Ob 161/12h
    Beisatz: War der Tod des Vaters für die Trauerreaktion der Klägerin jedenfalls überwiegend (mit‑)kausal, so reicht das, um den Ersatzanspruch der Klägerin dem Grunde nach zu bejahen. Dass die Klägerin auch um den ebenfalls getöteten Bruder trauert, für den sie schon dem Grunde nach keinen Anspruch hat (er hat den Verkehrsunfall grob fahrlässig verschuldet), mindert nicht ihren Anspruch für den Vater. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128459

Im RIS seit

07.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2013

Dokumentnummer

JJR_20120920_OGH0002_0020OB00161_12H0000_001