Rechtssatz RS0128459
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128459
Entscheidungsdatum
20.09.2012
Rechtssatz
Der Seelenschmerz über den Verlust mehrerer naher Angehöriger lässt sich nicht in Anteile zerlegen.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 161/12h
Entscheidungstext OGH 20.09.2012 2 Ob 161/12h
Beisatz: War der Tod des Vaters für die Trauerreaktion der Klägerin jedenfalls überwiegend (mit‑)kausal, so reicht das, um den Ersatzanspruch der Klägerin dem Grunde nach zu bejahen. Dass die Klägerin auch um den ebenfalls getöteten Bruder trauert, für den sie schon dem Grunde nach keinen Anspruch hat (er hat den Verkehrsunfall grob fahrlässig verschuldet), mindert nicht ihren Anspruch für den Vater. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128459
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20120920_OGH0002_0020OB00161_12H0000_001