Rechtssatz RS0128506
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128506
Entscheidungsdatum
24.01.2013
Rechtssatz
Eine bereits angefallene (aber noch nicht eingeantwortete) Erbschaft ist bereits ein vermögenswertes Recht, das der Erbe (Schuldner) nach § 210 Abs 1 Z 2 und 4 KO (IO) dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder bekannt zu geben hat.Eine bereits angefallene (aber noch nicht eingeantwortete) Erbschaft ist bereits ein vermögenswertes Recht, das der Erbe (Schuldner) nach Paragraph 210, Absatz eins, Ziffer 2 und 4 KO (IO) dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder bekannt zu geben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128506
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013
Dokumentnummer
JJR_20130124_OGH0002_0080OB00124_12M0000_001