Rechtssatz RS0128566
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128566
Entscheidungsdatum
05.09.2012
Norm
WGG idF WRN 2006 §20 Abs1 Z2
Rechtssatz
Errichtet eine gemeinnützige Bauvereinigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Baulichkeit nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Prinzipien, ist § 20 Abs 1 Z 2 WGG idF der WRN 2006 auch dann anzuwenden, wenn an der Errichtung ein privater Bauträger beteiligt war.Errichtet eine gemeinnützige Bauvereinigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Baulichkeit nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Prinzipien, ist Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2, WGG in der Fassung der WRN 2006 auch dann anzuwenden, wenn an der Errichtung ein privater Bauträger beteiligt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128566
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013
Dokumentnummer
JJR_20120905_OGH0002_0050OB00068_12D0000_001