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Rechtssatz RS0128587

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128587

Geschäftszahl

1Ob215/12t

Entscheidungsdatum

13.12.2012

Norm

UN-Kaufrechtsübk - CISG Art18 Abs3

Rechtssatz

Artikel 18, Absatz 3, UN‑Kaufrechtsübk sieht eine Ausnahme vom Zugangsprinzip für die Zustimmungsäußerung vor. Grundlage dafür kann das Angebot selbst, ein internationaler Handelsbrauch oder eine zwischen den Parteien bestehende Gepflogenheit bilden. Verzichtet wird nur auf den Zugang der Annahme, nicht aber auf die Vornahme der Annahmehandlung selbst. Beispiele für Verhaltensweisen, die Zustimmung zum Ausdruck bringen und aufgrund der besonderen Voraussetzungen nach Artikel 18, Absatz 3, UN‑Kaufrechtsübk unmittelbar als Annahme wirken, sind vor allem solche Handlungen, bei denen ein Zugang der damit zum Ausdruck gebrachten Zustimmung regelmäßig nicht für erforderlich gehalten wird, wie zum Beispiel Verarbeitung der Ware oder Direktleistung an einen Dritten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128587

Im RIS seit

04.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2013

Dokumentnummer

JJR_20121213_OGH0002_0010OB00215_12T0000_003