Rechtssatz RS0128610
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128610
Entscheidungsdatum
17.12.2012
Norm
MÜ Art17 Abs2
MÜ Art22 Abs2
MÜ Art29
Rechtssatz
Da Art 29 MÜ ‑ in Erweiterung des Textes des Art 24 WA ‑ ausdrücklich auch Schadenersatzansprüche unter anderem aus „Vertrag“ regelt, erfasst er auch etwaige ‑ nach dem anwendbaren nationalen Recht gegebene ‑ vertragliche Nebenpflichten, zB die Aufklärung über die Möglichkeit der Wertdeklaration. Daraus resultierende etwaige Schadenersatzansprüche können demnach nur „unter den Voraussetzungen und mit den Beschränkungen“ des Montrealer Übereinkommens geltend gemacht werdenDa Artikel 29, MÜ ‑ in Erweiterung des Textes des Artikel 24, WA ‑ ausdrücklich auch Schadenersatzansprüche unter anderem aus „Vertrag“ regelt, erfasst er auch etwaige ‑ nach dem anwendbaren nationalen Recht gegebene ‑ vertragliche Nebenpflichten, zB die Aufklärung über die Möglichkeit der Wertdeklaration. Daraus resultierende etwaige Schadenersatzansprüche können demnach nur „unter den Voraussetzungen und mit den Beschränkungen“ des Montrealer Übereinkommens geltend gemacht werden
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128610
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20121217_OGH0002_0100OB00047_12B0000_001