Rechtssatz RS0128648
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128648
Entscheidungsdatum
25.07.2014
Rechtssatz
§ 25 Abs 2 TKG kann nur dann seine Schutzfunktion entfalten, wenn eine abweichende Vereinbarung nichtig ist.Paragraph 25, Absatz 2, TKG kann nur dann seine Schutzfunktion entfalten, wenn eine abweichende Vereinbarung nichtig ist.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 84/12x
Entscheidungstext OGH 14.11.2012 7 Ob 84/12x
Veröff: SZ 2012/115
- 5 Ob 118/13h
Entscheidungstext OGH 25.07.2014 5 Ob 118/13h
Vgl aber; Beisatz: Auch wenn § 25 TKG grundsätzlich als gesetzliche Ermächtigung zur einseitigen Vertragsänderung angesehen wird, ändert dies nichts daran, dass in AGB die vollständige und richtige Darstellung über die Rechtslage zu verlangen ist. Der fehlende Hinweis in AGB auf ein dem Verbraucher bereits ex lege zukommendes Widerrufsrecht wurde bereits als Verstoß anerkannt, weil ihm damit ein unklares Bild seiner vertraglichen Situation vermittelt wird. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128648
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20121114_OGH0002_0070OB00084_12X0000_002