Rechtssatz RS0128675
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128675
Entscheidungsdatum
28.07.2022
Rechtssatz
Wird ein Rückzahlungsauftrag nach § 89 Abs 4 ASGG unterlassen, besteht keine Möglichkeit eines Instanzengerichts, diesen Fehler ohne entsprechendes Rechtsmittel zu korrigieren.Wird ein Rückzahlungsauftrag nach Paragraph 89, Absatz 4, ASGG unterlassen, besteht keine Möglichkeit eines Instanzengerichts, diesen Fehler ohne entsprechendes Rechtsmittel zu korrigieren.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 156/12g
Entscheidungstext OGH 29.01.2013 10 ObS 156/12g
Beisatz: Eine dennoch vorgenommene „Maßgabebestätigung“, mit der der Ausspruch über die Rückersatzverpflichtung nachgetragen wird, stellte in Wahrheit eine Abänderung der Entscheidung des Erstgerichts dar und führte zu einer Überschreitung der durch den Umfang der Anfechtung gezogenen Entscheidungsgrenzen. (T1)
- 10 ObS 95/22a
Entscheidungstext OGH 28.07.2022 10 ObS 95/22a
Vgl; Beisatz: Hier: Vom Berufungsgericht unterlassener Rückzahlungsauftrag infolge Aufhebung des § 89 Abs 4 Satz 1 ASGG idF BGBl 1994/624 durch den VfGH zu G 264/2019. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128675
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2022
Dokumentnummer
JJR_20130129_OGH0002_010OBS00156_12G0000_001