Rechtssatz RS0128725
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128725
Entscheidungsdatum
24.01.2013
Rechtssatz
Die durch § 10 B‑KUVG als Selbstverwaltungskörper konstituierte und mit dem BPAÜG mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 im übertragenen Wirkungsbereich betraute BVA fungiert bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 nicht im eigenen Wirkungsbereich, sondern als Organ der Republik Österreich.Die durch Paragraph 10, B‑KUVG als Selbstverwaltungskörper konstituierte und mit dem BPAÜG mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 im übertragenen Wirkungsbereich betraute BVA fungiert bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 nicht im eigenen Wirkungsbereich, sondern als Organ der Republik Österreich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128725
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013
Dokumentnummer
JJR_20130124_OGH0002_0020OB00258_12Y0000_001